Ricarda-Huch- Str. 60 in 51061 Köln 0221/33770650 ggs-ricarda [at] stadt-koeln [dot] de

    Einschulung

    „Also lautet der Beschluß: Daß der Mensch was lernen muß." (Willhelm Busch)

     

    Folgende Infos rund um die Einschulung*:

    • Ab wann wird mein Kind eingeschult?

      In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

    • Bis wann muss mein Kind angemeldet sein?

      Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule wieder ein wenig näher kennen. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens.

    • Wie melde ich mein Kind an?

      Rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens fordert das Schulverwaltungsamt die Eltern aller schulpflichtigen Kinder zur Anmeldung auf. Die Anmeldung erfolgt danach direkt in der jeweiligen Schule, also in unseren Schulstandorten zu festgesetzten Terminen.

    • Werden bei der Einschulung ausreichend Deutschkenntnisse vorausgesetzt?

      Wenn sich bei der Anmeldung zur Grundschule Hinweise ergeben, dass das Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.

    • Wann kann mein Kind zurückgestellt werden?

      Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Bislang wurde diese Rechtslage so verstanden, dass Grundlage der Entscheidung der Schulleitung allein das schulärztliche Gutachten war.

    • Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?

      Eltern, die die Einschulung Ihres Kindes wünschen, dass nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09. , geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird.

     

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit.

    Handzettel Anmeldung 2023/24

    Bescheinigung über den Nachweis Masernschutz

     

    * https://www.schulministerium.nrw/anmeldung-zur-grundschule (13.10.23)

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    GGS Ricarda Huch
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